Methodik zur Berechnung der Flächenerschwinglichkeit, von Wohneigentumsquoten und der Preise von Wohneigentum
Berechnung der Flächenerschwinglichkeit (m² für Investitionsvolumen von 360.000 €)
- Für den Kauf einer Immobilie wurden im Jahr 2025 durchschnittlich 360.000 € ausgegeben (Stand: Februar 2025).
- Es wird gezeigt, wie groß die Immobilien sind, die man sich mit dieser durchschnittlichen Investitionssumme in den jeweiligen Kreisen und Städten Deutschlands leisten kann.
- Die Analyse beruht auf zwei Datenquellen.
- Preisdatenbank der Value AG (Value Marktdatenbank), aus der die m²-Preise für Eigentumswohnungen (ETW) und Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) stammen.
- Die Datenbank der Europace AG, aus der das durchschnittliche Transaktionsvolumen und der durchschnittliche Beleihungsauslauf in die Analyse einfließen.
Berechnung von Wohneigentumsquoten
- Grundlage der Berechnungen von Wohneigentumsquoten ist das sozio-oekonomische Panel (SOEP).
- Das SOEP ist ein umfangreicher Mikrodatensatz, um das Leben in Deutschland facettenreich abzubilden: detaillierter Fragenkatalog zu Einkommen, Wohnen, Erwerbstätigkeit, Bildung und Gesundheit
- Jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung seit 1984.
- Flächendeckend für ganz Deutschland und alle Bevölkerungsschichten und -gruppen.
- Befragung von 15.000 Haushalten bzw. 30.000 Personen.
Berechnung der Preise und der Preisdynamik
- Grundlage der Berechnungen ist eine Preisdatenbank der Value AG.
- Die Datenbank beinhaltet m²- und Mietpreise für Eigentumswohnungen (ETW) und Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH), die auf aggregierten Angebotsmikrodaten basieren.
- Der Betrachtungszeitraum der Daten beläuft sich von Q1/2012 bis Q1/2025 auf Quartalsbasis.
- Für die Preisangaben und die Berechnung der Preisdynamik werden jeweils Durchschnitte eines gesamten Jahres verwendet. Für 2025 wird der Durchschnitt des ersten Quartals verwendet.
- Eine flächendeckende Datenverfügbarkeit aller 400 Landkreise und kreisfreien Städte ist gegeben.
- Bei der Datenanalyse werden für alle kreisfreien Städte die m²-Preise von Eigentumswohnungen berücksichtigt. In den Landkreisen werden Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser zugrunde gelegt.