Bürgschaften als Instrument zur Wohneigentumsförderung
Ziel
- Unterstützung von Haushalten beim Erwerb von Wohneigentum
Funktionsweise
- Land übernimmt Bürgschaft gegenüber Bank bei privater Immobilienfinanzierung
- Dadurch höherer Fremdkapitalanteil möglich → geringere Eigenkapitalanforderung für Wohneigentumsbildung
Beispiel Luxemburg
- Staatliche Bürgschaft bis zu 40 % des Kaufpreises (max. 294.824 €)
- Voraussetzungen: Volljährigkeit und Aufenthaltsrecht, Sparnachweis über mind. 3 Jahre (min. 1.000 €/Jahr), Einkommensgrenzen (z. B. Singles: < 98.000 €, Familien: < 136.000 €), nur für Ersterwerber
Übertrag auf Deutschland
- Land oder Bund übernimmt anteilige Bürgschaft für die Finanzierung
- Gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum
- Kombination mit Nachweis von Sparverhalten oder Eigenleistung möglich
- Einkommensabhängige Staffelung der Zugangskriterien
- Bürgschaft mit Obergrenze, um falsche Anreize zu vermeiden
Vorteile
- Staatlicher Hebel ohne direkte Ausgaben, da Bürgschaft nur im Ernstfall greift
- Geringes Ausfallrisiko: Anteil notleidender Wohnimmobilienkredite in DE (2019–2024): Ø 0,8 %
- Immobilien sichern Darlehen zusätzlich ab
Herausforderungen & Grenzen
- Gefahr von Fehlanreizen → daher Begrenzung und Sparpflicht
- Haushalte mit niedrigerem Einkommen profitieren nicht automatisch stärker
- Geringer Einfluss auf Erwerberverhalten (im Vergleich zu Versicherungsmodellen)