Bürgschaften als Instrument zur Wohneigentumsförderung

Ziel

  • Unterstützung von Haushalten beim Erwerb von Wohneigentum

Funktionsweise

  • Land übernimmt Bürgschaft gegenüber Bank bei privater Immobilienfinanzierung
  • Dadurch höherer Fremdkapitalanteil möglich → geringere Eigenkapitalanforderung für Wohneigentumsbildung

Beispiel Luxemburg

  • Staatliche Bürgschaft bis zu 40 % des Kaufpreises (max. 294.824 €)
  • Voraussetzungen: Volljährigkeit und Aufenthaltsrecht, Sparnachweis über mind. 3 Jahre (min. 1.000 €/Jahr), Einkommensgrenzen (z. B. Singles: < 98.000 €, Familien: < 136.000 €), nur für Ersterwerber

Übertrag auf Deutschland

  • Land oder Bund übernimmt anteilige Bürgschaft für die Finanzierung
  • Gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Kombination mit Nachweis von Sparverhalten oder Eigenleistung möglich
  • Einkommensabhängige Staffelung der Zugangskriterien
  • Bürgschaft mit Obergrenze, um falsche Anreize zu vermeiden

Vorteile

  • Staatlicher Hebel ohne direkte Ausgaben, da Bürgschaft nur im Ernstfall greift
  • Geringes Ausfallrisiko: Anteil notleidender Wohnimmobilienkredite in DE (2019–2024): Ø 0,8 %
  • Immobilien sichern Darlehen zusätzlich ab

Herausforderungen & Grenzen

  • Gefahr von Fehlanreizen → daher Begrenzung und Sparpflicht
  • Haushalte mit niedrigerem Einkommen profitieren nicht automatisch stärker
  • Geringer Einfluss auf Erwerberverhalten (im Vergleich zu Versicherungsmodellen)