Portabilität der Grunderwerbsteuer
Ziel
- Reduzierung von Umzugshürden durch Anrechnung bereits gezahlter Grunderwerbsteuer
- Förderung von Wohnraumanpassung bei veränderten Lebensumständen
Funktionsweise
- Beim Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie kann ein Teil der zuvor gezahlten Grunderwerbsteuer auf die neue Steuerlast angerechnet werden
Beispiel Belgien (Flandern) bis 2023
- Anrechnung von bis zu 13.000 € der alten Grunderwerbsteuer
- Bedingungen:
- Beide Immobilien müssen selbstgenutzt sein
- Verkauf der vorherigen Eigentumsimmobilie innerhalb von zwei Jahren
Übertrag auf Deutschland
- Einführung eines Grunderwerbsteuerübertragungsmodells bei Eigentumswechsel innerhalb eines Haushaltslebenszyklus
- Förderung von Umzügen bei Familienzuwachs, Verkleinerung im Alter oder regionaler Neuorientierung
- Umsetzung über Länderregelungen oder bundeseinheitlich möglich
Vorteile
- Mobilitätsfreundlich – erleichtert den Wechsel in passende Wohnformen
- Wohnraumeffizienz – unterstützt freiwillige Verkleinerung und Flächentausch
- Sozial gerecht – vermeidet doppelte Besteuerung bei Umzug im selbstgenutzten Eigentum
- Gezielter Anreiz statt pauschaler Steuersenkung
Herausforderungen & Grenzen
- Keine Wirkung bei Ersterwerb: Portabilität greift nur bei Eigentümern mit Vorbesitz – zusätzliche Förderinstrumente für Ersteinsteiger notwendig
- Verwaltungsaufwand: Finanzämter müssen Erwerbsverläufe verknüpfen, Fristen prüfen und Anrechnungsansprüche individuell berechnen