Portabilität der Grunderwerbsteuer

Ziel

  • Reduzierung von Umzugshürden durch Anrechnung bereits gezahlter Grunderwerbsteuer
  • Förderung von Wohnraumanpassung bei veränderten Lebensumständen

Funktionsweise

  • Beim Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie kann ein Teil der zuvor gezahlten Grunderwerbsteuer auf die neue Steuerlast angerechnet werden

Beispiel Belgien (Flandern) bis 2023

  • Anrechnung von bis zu 13.000 € der alten Grunderwerbsteuer
  • Bedingungen:
    • Beide Immobilien müssen selbstgenutzt sein
    • Verkauf der vorherigen Eigentumsimmobilie innerhalb von zwei Jahren

Übertrag auf Deutschland

  • Einführung eines Grunderwerbsteuerübertragungsmodells bei Eigentumswechsel innerhalb eines Haushaltslebenszyklus
  • Förderung von Umzügen bei Familienzuwachs, Verkleinerung im Alter oder regionaler Neuorientierung
  • Umsetzung über Länderregelungen oder bundeseinheitlich möglich

Vorteile

  • Mobilitätsfreundlich – erleichtert den Wechsel in passende Wohnformen
  • Wohnraumeffizienz – unterstützt freiwillige Verkleinerung und Flächentausch
  • Sozial gerecht – vermeidet doppelte Besteuerung bei Umzug im selbstgenutzten Eigentum
  • Gezielter Anreiz statt pauschaler Steuersenkung

Herausforderungen & Grenzen

  • Keine Wirkung bei Ersterwerb: Portabilität greift nur bei Eigentümern mit Vorbesitz – zusätzliche Förderinstrumente für Ersteinsteiger notwendig
  • Verwaltungsaufwand: Finanzämter müssen Erwerbsverläufe verknüpfen, Fristen prüfen und Anrechnungsansprüche individuell berechnen