Nachrangdarlehen zur Verbesserung des Wohneigentumszugangs

Ziel

  • Erleichterung des Wohneigentumserwerbs durch Ergänzung oder Ersatz fehlenden Eigenkapitals

Funktionsweise

  • Öffentliche Nachrangdarlehen gelten als eigenkapitalersetzend
  • Ermöglichen höheren Fremdkapitalanteil und bessere Bankkonditionen
  • Einsetzbar für: Eigenkapitalanteil am Kaufpreis, Nebenkosten, Ergänzung zur Hauptfinanzierung

Beispiel Deutschland (Schleswig-Holstein)

  • Landesprogramm „IB.SH Immo Eigentum“
  • Nachrangdarlehen für 40 % des Kaufpreises oder bis 150.000 €, bei Familien oder besonders energieeffizienten Gebäuden: bis 200.000 €
  • Keine Einkommensgrenze, aber mind. 7,5 % Eigenkapital (auch in Eigenleistung möglich)
  • Bisher >16.000 geförderte Haushalte, viele mit 1 bis 2 Personen, Ausfallquote: 0,1 %

Übertrag auf Deutschland (bundesweit)

  • Bundesweites Programm über KfW oder Landesförderbanken
  • Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalergänzung oder für Erwerbsnebenkosten
  • Optional: zusätzliches spezifisches Darlehen zur Grunderwerbsteuerfinanzierung
  • Flexibel gestaltbar: Zinsstaffelung nach Einkommen, Kinderzahl, Energieeffizienz, Tilgungszuschüsse für definierte Gruppen (z. B. junge Familien, Klimaschutz)

Vorteile

  • Schnell einführbar, da funktionierende Landesmodelle bestehen
  • Haushaltsverträglich dank extrem niedriger Ausfallquoten
  • Hohe Hebelwirkung: erleichtert Zugang zu regulären Bankdarlehen
  • Besonders effektiv für Ersterwerber und kleine Haushalte

Herausforderungen & Grenzen

  • Bedarf klarer Kommunikation und Zielgruppenansprache
  • Begrenzte Mittel erfordern ggf. soziale Priorisierung (nach Einkommen, Haushaltstyp etc.)