Nachrangdarlehen zur Verbesserung des Wohneigentumszugangs
Ziel
- Erleichterung des Wohneigentumserwerbs durch Ergänzung oder Ersatz fehlenden Eigenkapitals
Funktionsweise
- Öffentliche Nachrangdarlehen gelten als eigenkapitalersetzend
- Ermöglichen höheren Fremdkapitalanteil und bessere Bankkonditionen
- Einsetzbar für: Eigenkapitalanteil am Kaufpreis, Nebenkosten, Ergänzung zur Hauptfinanzierung
Beispiel Deutschland (Schleswig-Holstein)
- Landesprogramm „IB.SH Immo Eigentum“
- Nachrangdarlehen für 40 % des Kaufpreises oder bis 150.000 €, bei Familien oder besonders energieeffizienten Gebäuden: bis 200.000 €
- Keine Einkommensgrenze, aber mind. 7,5 % Eigenkapital (auch in Eigenleistung möglich)
- Bisher >16.000 geförderte Haushalte, viele mit 1 bis 2 Personen, Ausfallquote: 0,1 %
Übertrag auf Deutschland (bundesweit)
- Bundesweites Programm über KfW oder Landesförderbanken
- Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalergänzung oder für Erwerbsnebenkosten
- Optional: zusätzliches spezifisches Darlehen zur Grunderwerbsteuerfinanzierung
- Flexibel gestaltbar: Zinsstaffelung nach Einkommen, Kinderzahl, Energieeffizienz, Tilgungszuschüsse für definierte Gruppen (z. B. junge Familien, Klimaschutz)
Vorteile
- Schnell einführbar, da funktionierende Landesmodelle bestehen
- Haushaltsverträglich dank extrem niedriger Ausfallquoten
- Hohe Hebelwirkung: erleichtert Zugang zu regulären Bankdarlehen
- Besonders effektiv für Ersterwerber und kleine Haushalte
Herausforderungen & Grenzen
- Bedarf klarer Kommunikation und Zielgruppenansprache
- Begrenzte Mittel erfordern ggf. soziale Priorisierung (nach Einkommen, Haushaltstyp etc.)