Flexibilität bei Auslegung technischer Vorschriften

Ziel

  • Förderung von Innovation und Kostensenkung im Bauwesen durch flexible Auslegung technischer Vorschriften

Funktionsweise

  • Abweichung von Bauvorschriften erlaubt, wenn durch Gutachten nachgewiesen wird, dass die Schutzziele gleichwertig erfüllt werden
  • Anwendbar z. B. bei: Brandschutzanforderungen, technischen Normen, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz
  • Geregelter Ausnahmeprozess mit Fachprüfung und Nachweispflicht

Beispiel Frankreich

  • Gesetz ESSOC (2018) führte das „Permis de faire“ bzw. „Permis d’innover“ ein
  • Pilotprojekte u. a.:
    • Rekonstruktion eines Seniorenwohnheims in Paris: alternativer Brandschutzansatz mit vereinfachter Fluchtwegregelung bei gleichwertigem Sicherheitsniveau
    • Schulerweiterung in Aubervilliers: Nutzung von recycelten Materialien bei Einhaltung bauphysikalischer Mindeststandards
    • Wohnungsbauprojekt in Marseille: Reduktion akustischer Anforderungen in nicht lärmsensiblen Bereichen (z. B. Flure), um kostengünstiger bauen zu können

Übertrag auf Deutschland

  • Die deutschen Landesbauordnungen sind ebenfalls zielorientiert (z. B. „Gebäude müssen standsicher, brandsicher etc. sein“)
  • Eine Experimentierklausel könnte z. B erlauben: alternative Konstruktionsweisen (Holz, Leichtbau) und flexiblere Standards bei Wohnbau

Vorteile

  • Fördert technische und architektonische Innovation
  • Reduziert Baukosten, wenn überdimensionierte Standards vermieden werden
  • Pragmatische Lösungen bei knappen Budgets möglich

Herausforderungen & Grenzen

  • Erfordert klare Verfahrensregeln und Prüfinstanz
  • Gefahr von Rechtsunsicherheit bei unklaren Nachweisen