Flexibilität bei Auslegung technischer Vorschriften
Ziel
- Förderung von Innovation und Kostensenkung im Bauwesen durch flexible Auslegung technischer Vorschriften
Funktionsweise
- Abweichung von Bauvorschriften erlaubt, wenn durch Gutachten nachgewiesen wird, dass die Schutzziele gleichwertig erfüllt werden
- Anwendbar z. B. bei: Brandschutzanforderungen, technischen Normen, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz
- Geregelter Ausnahmeprozess mit Fachprüfung und Nachweispflicht
Beispiel Frankreich
- Gesetz ESSOC (2018) führte das „Permis de faire“ bzw. „Permis d’innover“ ein
- Pilotprojekte u. a.:
- Rekonstruktion eines Seniorenwohnheims in Paris: alternativer Brandschutzansatz mit vereinfachter Fluchtwegregelung bei gleichwertigem Sicherheitsniveau
- Schulerweiterung in Aubervilliers: Nutzung von recycelten Materialien bei Einhaltung bauphysikalischer Mindeststandards
- Wohnungsbauprojekt in Marseille: Reduktion akustischer Anforderungen in nicht lärmsensiblen Bereichen (z. B. Flure), um kostengünstiger bauen zu können
Übertrag auf Deutschland
- Die deutschen Landesbauordnungen sind ebenfalls zielorientiert (z. B. „Gebäude müssen standsicher, brandsicher etc. sein“)
- Eine Experimentierklausel könnte z. B erlauben: alternative Konstruktionsweisen (Holz, Leichtbau) und flexiblere Standards bei Wohnbau
Vorteile
- Fördert technische und architektonische Innovation
- Reduziert Baukosten, wenn überdimensionierte Standards vermieden werden
- Pragmatische Lösungen bei knappen Budgets möglich
Herausforderungen & Grenzen
- Erfordert klare Verfahrensregeln und Prüfinstanz
- Gefahr von Rechtsunsicherheit bei unklaren Nachweisen